Rechtsprechung
VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fachrichtungswechsel nach dem vierten Semester; Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 Satz 5 BaföG; keine Anrechnung von ECTS-Punkten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
- VGH Bayern, 13.03.2012 - 12 CE 11.2829
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 16.06.2011 - 12 BV 10.2187
BAföG; Lehramt Gymnasium; Fachrichtungswechsel
Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
Das Gericht wies die Beteiligten auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.06.2011 (Az. 12 BV 10.2187) hin.So hat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 16.06.2011 - Az. 12 BV 10.2187 ausgeführt, die Anrechnungsregelung des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG sei nicht (analog) anwendbar, wenn Auszubildende aufgrund persönlicher Fähigkeiten und/oder besonderer Anstrengungen gleichsam von selbst die Möglichkeit ergreifen, ein oder mehrere Semester im Studienverlauf "einzusparen".
- VGH Bayern, 16.03.2007 - 12 ZB 06.1403
Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
Schließlich werde auch im Beschluss des BayVGH vom 16.03.2007 (Az. 12 ZB 06.1403) darauf abgestellt, dass durch eine Anrechnung von bisher abgeleisteten Semestern auf das nachfolgende Studium sichergestellt werde, dass die gesamte Studienzeit die Dauer von drei Semestern für das Erststudium und die Regelstudienzeit für das Zweitstudium nicht überschreite.Das Bundesverfassungsgericht hat für seine erweiternde Auslegung des früheren § 7 Abs. 3 BAföG entscheidend darauf abgestellt, dass wegen der "Anrechnung" von Semestern der bisherigen Fachrichtung die für die Ausbildungsförderung maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird (siehe dazu BayVGH vom 16.3.2007 Az. 12 ZB 06.1403).
- BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach …
Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
Die Ergänzung entspricht der durch das Bundesverfassungsgericht vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift zum förderungsrechtlich unschädlichen Zeitpunkt eines Fachrichtungswechsels (BVerfG vom 24.08.2005 - Az. 1 BvR 309/03; vgl. BT-Drs. 16/5172, S. 18).
- BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79
Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.04.1981 - 5 C 36/79-, BVerwGE 62, 174 [179]) nur dann gegeben, wenn Umstände eintreten, die die Fortführung der bisherigen Ausbildung objektiv und subjektiv unmöglich machen. - VGH Bayern, 01.07.1998 - 12 CE 98.1061
Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
Dass maßgeblich auf den Zeitraum ab Ergehen des gerichtlichen Beschlusses abzustellen ist, ergibt sich auch daraus, dass sich ein eventueller Anordnungsgrund im Sinne des § 123 VwGO, der sich nur mit einer gegenwärtigen Notlage begründen ließe, nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (beispielsweise Entscheidung vom 30.09.2003 Az. 12 CE 03.2361 und 01.07.1998 Az. 12 CE 98.1061), erst ab dem Ergehen des gerichtlichen Beschlusses ergeben würde. - VGH Bayern, 30.09.2003 - 12 CE 03.2361
Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
Dass maßgeblich auf den Zeitraum ab Ergehen des gerichtlichen Beschlusses abzustellen ist, ergibt sich auch daraus, dass sich ein eventueller Anordnungsgrund im Sinne des § 123 VwGO, der sich nur mit einer gegenwärtigen Notlage begründen ließe, nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (beispielsweise Entscheidung vom 30.09.2003 Az. 12 CE 03.2361 und 01.07.1998 Az. 12 CE 98.1061), erst ab dem Ergehen des gerichtlichen Beschlusses ergeben würde.